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Wer in der Kneipe das Bier nicht bezahlt, begeht - natürlich: "Zechprellerei". Ein uniformiertes grünes Männchen als "grünes Männchen" zu bezeichnen, erfüllt - selbstverständlich - den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung". Bringt jemand einen anderen um, ist das ohne Weiteres "Mord", und dafür gibt's auch gerne mal "doppelt Lebenslänglich". Was bei unserer verweichlichten Justiz natürlich heißt, dass der böse Bube nach spätestens drei Jahren wieder auf freiem Fuß ist.
Was diese "Fakten" gemeisam haben? Es ist kein wahres Wort daran.   
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Wer hat nicht eine von Ihnen auf Lager: Eine dieser - Geschichten über unglaubliche Urteile, sinnlose Regelungen und astronomische Schadensersatzsummen, die im amerikanischen Rechtssystem regelmäßig gesprochen, angewandt oder zuerkannt werden.
Die Vertriebswege dieser Art "Nachrichten" über die amerikanische Justiz, die regelmäßig Mörder freilässt dafür aber für einen verschütteten Kaffee Millionensummen zuspricht, haben sich mittlerweile erweitert: Nicht mehr nur über Zeitungsenten und Mundpropaganda erfahren wir über die erstaunlichen Zustände jenseits des Atlantiks, mittlerweile erreichen uns Gerichts-"Neuigkeiten" aus den vereinigten Staaten auch per E-Mail und das www.
Eines aber hat sich über die Jahre kaum geändert: Sie sind meist frei erfunden.   
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Es wird eng für viele Nutzer von p2p-Tauschbörsen wie "kaazaa" oder "eDonkey": Die Film- und Musikindustrie macht ernst und beginnt Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. In der letzten Woche wurde in diesem Zusammenhang das erste Urteil eines deutschen Gerichts in diesem Zusammenhang bekannt: Ein deutscher Tauschbörsennutzer wurde vom Amtsgericht Cottbus zu einer Geldstrafe verurteilt und muss dazu einen - wesentlich höheren - Schadensersatzbetrag berappen.
Und als wäre das nicht schon genug, erhalten etliche E-Mail User seit einigen Tagen E-Mails mit dem Betreff "Raubkopien auf Ihrem PC", in dem eine angebliche "Anti Piracy taskForce des Heise verlags" wüste Drohungen ausstößt. Was nun? Festplatte zerstören? Tür verrammeln? Selbstanzeige?   
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Millionen von Surfern sind mittlerweile bei ebay aktiv und kaufen und verkaufen mehr oder weniger gebrauchte Dinge, was das Zeug hält. Sieht man sich die Inserate genauer an, fällt auf, dass viele Anbieter offensichtlich wenig Durchblick bezüglich dessen haben, was sie da treiben. Jedenfalls, was die rechtliche Seite angeht - Oft enthalten die Angebotene haarsträubende Bedingungen, die jedenfalls eines nicht sind: Wirksam.
Die sieben häufigsten Rechtsirrtümer, über die ich bei Ebay gestolpert bin, werden im Folgenden behandelt.   
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Warum klickt jemand diesen Link an?" - Das frage ich mich ständig, wenn ich Webseiten sehe, die im Menue den Punkt "Disclaimer" enthalten. Fast noch mehr als diese Frage beschäftigt mich allerdings die folgende: Warum nehmen Webmaster einen solchen Link überhaupt mit auf? Er ist nämlich so nutzlos wie ein Kropf. Wenn sie interessiert, warum dass so ist, lade ich sie hiermit ein, diesen Artikel weiterzulesen - Wenn Sie dagegen enttäuscht darüber sind, dass sie den üblichen, mehr oder weniger holprigen "Das Landgericht Hamburg hat entschieden"-Satz hier nicht finden, tut mir das natürlich leid. Sie werden aber kaum Mühe haben, anderswo fündig zu werden.   
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